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Steuerberater Luxemburg

Unsere Buchhalter Luxemburg können Ihnen eine breite Palette von Dienstleistungen anbieten, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind und sich insbesondere auf die Finanz-, Steuer- und Personalbuchhaltung konzentrieren. Arbeitsverträge, Ergänzungen zu einzelnen Arbeitsverträgen sowie das Allgemeine Mitarbeiterregister können von unseren Personalexperten verwaltet werden. Darüber hinaus erstellen unsere Buchhalter Mitarbeiterzertifikate, beraten bei Zahlungen und erstellen auch Liquidationsnotizen für das Personal des Begünstigten.

 Daten kurz  
  Wer braucht Buchhaltungsdienstleistungen in Luxemburg

Lokale und ausländische Firmen, die in Luxemburg tätig sind

Die in Luxemburg geltenden Rechnungslegungsvorschriften

–  IFRS (Internationale Standards zur Finanzberichterstattung)

– IAS (internationale Rechnungslegungsstandards)

Die Art der Buchhaltungsdienstleistungen, die wir anbieten

 – die Zahlungsaufstellung
– Registrierung und Steuerkonformität
– Erstellung von Jahresabschlüssen
– Prüfungen
-Zusammenarbeit mit Steuerbehörden, wie z.B. Steuerbüro Luxemburg
– Möglichkeiten zur Steuerminimierung
Steuerberatung und Steuerkonformität

– Zahlung von Steuern und Erstattungen
– Gewinn-und Verlustrechnung
– Steuerplanung für Kapitalgesellschaften
– Vorlage der Steuererklärungen an das Steuerbüro Luxemburg etc.

Wir bieten Unterstützung bei der Steuerregistrierung – umsatzsteuerliche Registrierung für luxemburgische Unternehmen
– Registrierung für die Zahlung von Sozialbeiträgen und Einkommensteuer und Vorlage beim Steuerbüro Luxemburg
Finanzplanung für luxemburgische Geschäftsinhaber

Wir bieten Expertise für Steuer- und Anlagestrategien, um die gewünschten finanziellen Ziele durch die Untersuchung von Finanzierungsoptionen zu erreichen.

Risikoidentifikation und -bewertung

Unsere Buchhalter Luxemburg können Risikofaktoren in der Firma anhand spezifischer finanzieller Einschätzungen identifizieren

Arten von Wirtschaftsprüfungsleistungen – externe und interne Revisionen
– Betriebsprüfungen
– Konformitätsprüfungen etc.
Verfügbare Methoden der Steuerminimierung – besondere Rentensysteme
– Spenden
– Kreditzahlungsplanung
Individuelle Beratung im Finanzbereich – Vermögensverwaltung
– optimierte Anlagestrategien
– Finanzdienstleistungen für Unternehmer in Luxemburg
Anlageberatung für vermögende Privatpersonen Mit Hilfe unserer fachkundigen Buchhalter können Kunden von personalisierter Finanzberatung und Anlagestrategien profitieren.
Finanz- und Analyseberichte
für Firmen
Die Steuerberichte zeigen die finanzielle Situation eines Unternehmens. Unser Buchhalter in Luxemburg kann gezielte Lösungen für die betroffenen Abteilungen vorschlagen.
Dienstleistungen im Bereich Humanressourcen – Rekrutierung von Mitarbeitern
– Erstellung von Arbeitsverträgen
– medizinische und Mutterschaftsurlaub
– komplette Personalführung für Unternehmen
Gutachten von zertifizierten Buchhaltern/ Wirtschaftsprüfern (JA/NEIN) Ja
Steuerjahr in Luxemburg Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember) 

Buchhaltungsdienstleistungen durchSteuerberater Luxemburg

• Finanz- und Betriebsbuchhaltung,
• Steuerberatung,
• Gehaltsabrechnungen,
• Personalmanagement
• Unternehmensberatung und Rechnungswesen
Buchhaltungsdienstleistungen für ausländische Investoren

Unsere Bilanzbuchhalter Luxemburg bieten Buchhaltungs-, Personal- und Gehaltsabrechnungsdienste sowie Finanz- und Steuerberatung. Zu den Dienstleistungen unserer Buchhalter gehören:

  1. chronologische Registrierung der primären Buchungsbelege,
  2. die Erstellung des Fahrtenbuchs,
  3. Erstellung des Inventarverzeichnisses,
  4. das Steuerregister,
  5. Umsatzsteuerjournale,
  6. Erstellung der monatlichen Prüfbilanz,
  7. Aufstellung und Einreichung des Jahresabschlusses

Darüber hinaus können unsere Bilanzbuchhalter Luxemburg monatliche und vierteljährliche Zahlungsverpflichtungen einrichten, Dokumente für die Zahlung vorbereiten und Steuerformulare ausfüllen.
Wenn Sie Buchhaltungsdienstleistungen in Kroatien oder anderen Ländern benötigen, können wir Sie mit unseren lokalen Partnern in Kontakt bringen.

Wirtschaftsprüfungsdienste in Luxemburg

Zu den Dienstleistungen unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Luxemburg gehört die Wiederherstellung des Jahresabschlusses nach den in Luxemburg geltenden International Financial Reporting Standards/ Internationale Standards für die Rechnungslegung (IFRS). Um diese Standards zu erfüllen und hinreichende Sicherheit zu erhalten, dass der Jahresabschluss Ihres Unternehmens frei von wesentlichen falschen Angaben ist, planen und führen unsere Wirtschaftsprüfer die Prüfung in Luxemburg durch. Die Prüfungsleistungen die wir in Luxemburg erbringen, beinhalten die Prüfung durch Tests der Nachweise, die die Daten im Jahresabschluss stützen.

Steuerberatung in Luxemburg

Wenn Sie eine steuerliche Beratung sowie vollständige Unterstützung bei der Organisation der Finanzabteilung, der Organisation des Dokumentenflusses, der Finanzpolitik und der Buchhaltung benötigen, können Sie sicher sein, dass unsere Steuerberater Luxemburg Ihnen den besten Service bieten. Darüber hinaus können wir auch Cashflow, Einnahmen und Ausgaben sowie die für die Kreditvergabe erforderlichen Unterlagen erstellen.

Lohnabrechnung? Wir kümmern uns um uns

Unsere Buchhalter Luxemburg erbringen Lohnabrechnungsdienstleistungen und stellen sicher, dass die Erstellung der Lohnabrechnung und die Festlegung der Lohnverpflichtungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Erstellung der Gehaltsabrechnungen sowie die Lohnsteuer werden von unseren Buchhaltern gemäß den Vorschriften durchgeführt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gehaltsabrechnung in einem in Luxemburg registrierten Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist. Die Berechnung der Lohnsteuern, die Verteilung elektronischer Lohnabrechnungen und die Auszahlung der Gehälter der Mitarbeiter eines Unternehmens gehören zu den Hauptaufgaben der Lohnabrechnungsdienste, die von unserem Team von Buchhaltern in Luxemburg angeboten werden. Die Auslagerung von Gehaltsabrechnungsdiensten wird empfohlen, da ein Expertenteam solche Aufgaben professionell und sachgerecht erledigen kann. Die Größe des Unternehmens und die Anzahl der Mitarbeiter sind die Grundlage für die Berechnung der Kosten für die von unserem Buchhaltungsteam in Luxemburg erbrachten Lohnbuchhaltungsdienste. Wenn Sie sich entscheiden, eine Firma in Luxemburg zu gründen, können Sie die Unterstützung unserer Steuerberater Luxemburg anfordern. Anstatt eine ganze Buchhaltungsabteilung einzurichten, könnten Sie auch ausgelagerte Dienstleistungen anfordern und die Hauptvorteile sehen. Stellen Sie unserem Team gerne Ihre Fragen und erfahren Sie alle Details.

Doppelbesteuerungsangelegenheiten, die von unseren Buchhaltern behandelt werden

Da das Problem der Doppelbesteuerung kompliziert sein kann, bieten unsere Steuerberater Luxemburg Unterstützung und Beratung an.
Wenn es um Kredite geht, erhalten Sie von unseren Buchhaltern spezifische Informationen über das Bankensystem sowie die Vorschriften und Regeln der Bankinstitute, mit denen Sie zusammenarbeiten.

Buchhaltung in Luxemburg

Die Rechnungslegung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften und -vorschriften und umfasst eine Vielzahl von Themen. Die Überwachung von Lieferantenkonten und -forderungen in einem Unternehmen, die Verwaltung von Bargeld, die Ausstellung von Rechnungen, die Verwaltung von Bankgeschäften, Registrierkassen, Journalen und Hauptbüchern sowie eine Reihe von Gewinn- und Verlustrechnungen sind einige der Aufgaben, die Teil der Buchhaltung sind. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Luxemburg können sich um die gesamte Buchhaltung eines Unternehmens kümmern, sodass Sie zusätzliche Informationen anfordern können, wenn Sie mehr über diesen wichtigen Aspekt erfahren möchten..

Personalmanagement in Luxemburg

Ein weiterer wichtiger Aspekt, auf den unsere Buchhalter in Luxemburg aufmerksam werden, betrifft das Personal eines Unternehmens. Eine Reihe von Aspekten des Personalwesens können von unseren Experten verwaltet werden und beziehen sich auf Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Überwachung von Arbeitstagen oder Feiertagen der Mitarbeiter im Unternehmen.
Das Personalmanagement umfasst auch andere Aspekte, aber um sich ein klares Bild in dieser Richtung zu machen, laden wir Sie ein, mit unseren Buchhaltern in Luxemburg zu sprechen.

Inhalt der Rechnungslegungsberichte in Luxemburg

Rechnungslegungsberichte in Luxemburg werden in Übereinstimmung mit den Vorschriften erstellt, die von Internationaler Ausschuss für Rechnungslegungsstandards, Regulierungsausschuss für Rechnungslegung innerhalb der Europäischen Kommission und Luxemburger Kommission für Rechnungslegungsstandards festgelegt wurden. Im Großen und Ganzen muss ein Rechnungslegungsbericht die Grundsätze der Kontinuität, Klarheit, Genauigkeit und Ordnungsmäßigkeit respektieren. Die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz und der Anhang sind Bestandteil des Rechnungslegungsberichts jeder luxemburgischen Gesellschaft. Wir weisen darauf hin, dass der 31. Dezember das Abschlussdatum eines Geschäftsjahres ist und für ein Unternehmen mit wirtschaftlichen Aktivitäten in Luxemburg äußerst wichtig ist.
Weitere Einzelheiten zum Rechnungslegungsbericht und den Attributen dieses wichtigen Dokuments können bei unseren Steuerberater Luxemburg angefordert werden. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Luxemburg bieten eine breite Palette von Dienstleistungen für im Großherzogtum niedergelassene Unternehmen an.

Allgemeine Buchhaltungsanforderungen in Luxemburg

Alle juristischen Personen werden in Luxemburg besteuert, aber während gebietsansässige Unternehmen auf ihr weltweites Einkommen besteuert werden, werden gebietsfremde Unternehmen nur auf ihr luxemburgisches Einkommen besteuert. Diese Unternehmen müssen jedoch auch die allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften erfüllen.

Unser Team stellt die wichtigsten Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen mit Sitz in Luxemburg vor:

  • Geschäftsjahr: Unternehmen verwenden das Kalenderjahr in der Regel als Geschäftsjahr, können jedoch einen weiteren Zwölfmonatszeitraum verwenden;
  • Konsolidierte Bilanzen: Nur in bestimmten Fällen möglich, z. B. keine Nettosteuerberechtigung; unser luxemburgischer Rechnungsführer kann Ihnen weitere Einzelheiten mitteilen;
  • Abgabefristen: die Einkommensteuererklärung wird vor Ende Mai des folgenden Geschäftsjahres eingereicht;
  • Strafen: Eine Strafe gilt für Unternehmen, die ihre Steuern nicht zahlen oder im Zahlungsverzug sind; unser Buchhalter Luxemburgwird Ihnen helfen, die geltenden Strafen zu verstehen und zu vermeiden.

Alle Unternehmen in Luxemburg zahlen kommunale Gewerbesteuer (berechnet auf den Gewinn des Unternehmens), Vermögenssteuer, Grundsteuer, indirekte Steuern (wie Mehrwertsteuer und Zölle und Verbrauchssteuern) und andere Steuern.

Bei der Zusammenarbeit mit einem Buchhalter werden die Dienstleistungen auf die Bedürfnisse des Firmenkunden zugeschnitten.

Im Falle einer autorisierten natürlichen Person oder einer GmbH wird derBuchhalter beispielsweise die Steuerregeln einhalten, denen diese Unternehmen unterliegen.

Bei einer Aktien- oder Beteiligungsgesellschaft berücksichtigt der Buchhalter, dass diese Form der Geschäftstätigkeit einkommensteuerpflichtig ist.

Im Allgemeinen sind steuerpflichtige juristische Personen in Luxemburg verpflichtet, die folgenden Grundsätze einzuhalten:

-Sie erstellen vollständige und genaue Steuererklärungen: Alle vom Unternehmen geschuldeten Steuern müssen ihre aktuelle und reale Situation widerspiegeln, einschließlich Mehrwertsteuererklärungen; Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung ist strafbar, und in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater Luxemburg können Geschäftsinhaber unbeabsichtigte Hinterziehung verhindern;

-Sie halten Steuerzahlungsfristen ein: Dies sind die Fristen für die Zahlung von Steuern durch die Gesellschaft und alle fälligen Sätze müssen vor diesem Datum bezahlt werden, um Sanktionen zu vermeiden, die den fälligen Gesamtbetrag erhöhen würden.

Steuerbüro Luxemburgist auch verpflichtet, eine Reihe von Steuervorschriften für Steuerzahler einzuhalten. Einige davon sind nachstehend aufgeführt:
-Gesetzliche Besteuerung: Alle Steuern werden nach dem für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage, die Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage und ihre Erhebung geltenden Recht bestimmt;
-Gleiche Besteuerung: Zwei luxemburgische Unternehmen, die denselben Steuern unterliegen, werden in gleicher Weise behandelt;
-Jährliche Steuerabrechnung: Die Behörden sind verpflichtet, jährliche Änderungen der Steuersätze und -tabellen vorzunehmen;
-Niedrigsteueroption: Unternehmen dürfen sich für den niedrigsten gesetzlichen Steuersatz entscheiden; Unternehmen können mit Hilfe eines luxemburgischenBuchhaltersdie niedrigste Steuerbelastung wählen; dies unterscheidet sich von Steuerhinterziehung.

Luxemburgische Unternehmen müssen sich bei den zuständigen Behörden, beim Steuerbüro Luxemburg(Administration des contributions directes) und bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)(Administration de l’Enregistrement, des Domaines et de la TVA)in den meisten Fällenregistrieren.

Einige Unternehmen registrieren sich auch bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (L’Administration des douanes et accises).

Ein Buchhalter Luxemburgaus unserem Team kann Kunden helfen, die Fragen zu diesen obligatorischen Registrierungen haben.

Bei ausländischen Investoren ist eine Vertretung vor diesen Steuerbehörden möglich.

Unser Team erinnert Investoren an die wichtigsten Gebühren für Unternehmen in Luxemburg:

  • 17 % Körperschaftsteuer für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Einkommen von über 200.000 EUR;
  • 15 % für Unternehmen, deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen weniger als 175.000 EUR beträgt;
  • Kommunale Gewerbesteuer zwischen 6,75% und 10,5%.

Wenden Sie sich gerne an unser Team, wenn Sie weitere Informationen zu den Compliance-Anforderungen für die oben aufgeführten Unternehmen benötigen.

Jahresabschluss


Luxemburgische Unternehmen können die Internationale Standards für die Rechnungslegung (IFRS) anwenden. Alle börsennotierten Unternehmen sind verpflichtet, diese Standards anzuwenden.

Ein Unternehmen kann IFRS anstelle von LUXURY GAAP verwenden. Die beiden Rechnungslegungsstandards umfassen:
-Anmerkungen zum Jahresabschluss;
-der Lagebericht;
-Erklärung zur Unternehmensführung;
-Interne Revision;
-andere Daten wie die Verantwortung der Mitarbeiter des Unternehmens.

Anmerkungen zu den Konten enthalten wichtige Informationen, wie Buchhaltungs- und Bewertungsmethoden. Unser Buchhalter in Luxemburg kann Ihnen weitere Informationen geben.

Zusätzlich zum Jahresabschluss müssen die Unternehmen einen Lagebericht mit folgenden Angaben vorlegen:

-Unternehmenstätigkeiten (historische und prospektive Stellungnahme);
-eine Überprüfung der Arbeiten und ihrer Ergebnisse in voller Transparenz;
-eine Liste der Hauptrisiken, denen das Unternehmen ausgesetzt sein kann.

Der Lagebericht richtet sich an große Unternehmen, die die Form einer Aktiengesellschaft (AG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder in bestimmten Fällen einer europäischen Gesellschaft haben können.

Der Lagebericht kann auch Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie gegebenenfalls finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren enthalten.

Zusätzliche Rechnungslegungsvorschriften für börsennotierte Unternehmen

Große Unternehmen, die ebenfalls in einem regulierten Markt notiert sind, müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen:

  • Informationen über die Politik und die Praktiken der Unternehmensführung bereitzustellen;
  • Bereitstellung von Informationen über die wichtigsten Risikomanagementsysteme;
  • Daten über die Verwaltungs- und Aufsichtsorgane;
  • Informationen zur Diversitätspolitik in den Verwaltungsorganen und zur Umsetzung der Diversitätspolitik.

Auch große Unternehmen von öffentlichem Interesse unterliegen der außerfinanziellen Berichterstattung, insbesondere:

  • Informationen über die Leistung des Unternehmens;
  • die Auswirkungen des Unternehmens auf ökologische, soziale und persönliche Aspekte;
  • wie das Unternehmen Korruption und seine Position in Menschenrechtsfragen bekämpft.

Unternehmen, die keine Richtlinien zu den oben aufgeführten Interessenthemen formuliert haben, geben eine Erklärung für ihre Abwesenheit.

Für Unternehmen, die dieser Verpflichtung unterliegen, wird der Außerfinanzbericht zusammen mit dem Lagebericht vorgelegt.

Unser Buchhalter in Luxemburg kann Ihnen mehr Informationen über den Lagebericht, kurze Notizen für kleine und mittlere Unternehmen und mehr zur Verfügung stellen.

Unsere Buchhaltungsdienstleistungen umfassen die Erstellung aller oben genannten Dokumente.

Ein Unternehmen erhält die erforderliche Genehmigung zur Erbringung von Buchhaltungsdiensten in Luxemburg, wenn:

  • der Geschäftsführer / Administrator des Unternehmens ist qualifiziert, als Sachverständiger für Buchführung tätig zu sein, und er weist seine berufliche Integrität vor;
  • das Unternehmen hat einen festen Geschäftssitz in Luxemburg (es hat einen tatsächlichen festen Geschäftssitz und nicht nur seinen Hauptsitz in einem anderen Rechtsraum).

Dies bedeutet nicht, dass ein ausländischer Buchhaltungsexperte keine Dienstleistungen in Luxemburg erbringen kann. EU/EWR- und Schweizer Bürger, die lizenzierte Buchhalter sind, können gelegentlich Dienstleistungen in Luxemburg ohne Gewerbeerlaubnis erbringen.

Es gibt eine Vereinbarung, die es Studenten, die einen entsprechenden Abschluss in einem der 3 Benelux-Länder erworben haben, ermöglicht, automatisch als autorisierter Buchhalter anerkannt zu werden. Die automatische Erkennung ist auf bestimmte Lizenztypen beschränkt.

Eine Person, die sich als Steuerberater in Luxemburg registrieren lassen möchte, muss eine notariell beglaubigte Erklärung ihrer Qualifikation zusammen mit einem Strafregisterauszug, einer Nichtinsolvenzerklärung und anderen Dokumenten wie Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über die Entrichtung der Stempelsteuer vorlegen.

Gründe für die Zusammenarbeit mit einem Buchhalter in Luxemburg

Die Auslagerung von Buchhaltungsdienstleistungen an einen Fachmann hat viele Vorteile, darunter:

  • Zeitersparnis: Ein Buchhalter in Luxemburg kümmert sich um die Buchhaltung und die wichtigsten Anmeldeformalitäten, was bedeutet, dass der Geschäftsinhaber mehr Zeit für das Wesentliche hat: die Entwicklung des Unternehmens;
  • Einhaltung der Steuergesetzgebung: Durch die Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer können Sie sicher sein, dass die luxemburgische Gesellschaft oder der Investmentfonds (wenn sie steuerpflichtig sind) den allgemeinen Grundsätzen der Körperschaftsteuer entspricht;
  • mögliche Reduzierung der Steuerschulden: Ein Buchhalter / Wirtschaftsprüfer kann interessierten Geschäftsinhabern dabei helfen, ihre steuerlichen Verpflichtungen nach Möglichkeit durch finanzielle Unterstützung oder andere Mittel rechtlich zu reduzieren;
  • Steuerstrafen vermeiden: Der Buchhalter, der für Ihr Unternehmen arbeitet. sicherstellen, dass alle fälligen Steuern pünktlich bezahlt werden und dass Sie unnötige Strafen aufgrund unvollständiger oder falscher Einzahlungen vermeiden; – Unternehmenswachstum: Ein Buchhalter hilft Ihnen, sich ein klares Bild von der finanziellen Situation des Unternehmens und seinen Perspektiven zu machen, und so können Sie erfolgreich Geschäftsausbau oder andere wichtige Entscheidungen planen.

Zusätzlich zu den oben genannten Vorteilen haben Unternehmen, die mit einem Buchhalter in Luxemburg zusammenarbeiten, jederzeit Zugang zu professioneller Beratung, wenn das Unternehmen wächst, sich ändert oder bereit ist zu wachsen.

Wenn Sie sich entscheiden, mit unserem Team zusammenarbeiten, werden Sie sicher sein, dass unsere Buchhalter richtig ausgebildet sind, eine Lizenz für freie Praxis haben und Erfahrung in ihrem Tätigkeitsbereich haben.

Wir bieten Dienstleistungen auf der Grundlage unserer kumulierten Buchhaltungskompetenz in Luxemburg an, damit unsere Kunden sicher sein können, dass ihr Geschäft alle geltenden Regeln und Vorschriften erfüllt.

Wenden Sie sich an unseren steuerberater in Luxemburg, um vollständige Informationen über unsere Dienstleistungen zur Unternehmensgründung zu erhalten oder wenn Sie mit einem luxemburgischen Buchhalter aus unserem Team zusammenarbeiten möchten.

Die Wahl unserer Buchhalter in Luxemburg


Ein luxemburgisches Unternehmen muss eine Reihe von Rechnungslegungs- und Finanzregeln einhalten, die nur ein Experte auf diesem Gebiet erklären kann. Geschäftsinhaber sollten die Dienste einer luxemburgischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Anspruch nehmen und vollständige Informationen über die allgemeinen Regeln anfordern, die für Unternehmen in diesem Land gelten.
Finanzangelegenheiten in einem Unternehmen sind äußerst wichtig und müssen in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen und internationalen Gesetzen aufgezeichnet werden. Unser Team von Buchhaltern in Luxemburg verfügt über umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet und kann Geschäftsinhaber durch diesen Prozess führen, der alle finanziellen Aspekte eines Unternehmens umfasst.

Wir arbeiten erfolgreich mit vielen Unternehmen in Rechnungslegungsfragen zusammen und Kunden können sich von Anfang an auf Kompetenz, Professionalität, Transparenz und Vertrauen verlassen. In wirtschaftlicher Hinsicht verdeutlichen die folgenden Zahlen und Fakten die Geschäftsausrichtung Luxemburgs:

  1. Fast 128 Mrd. USD entsprachen den gesamten ausländischen Direktinvestitionen in Luxemburg im Jahr 2019.
  2. Laut dem Doing Business 2020-Bericht belegt Luxemburg Platz 72 von 190 Volkswirtschaften der Welt.
  3. Laut dem Weltwirtschaftsforum belegte Luxemburg im Jahr 2019 den 18. Platz im Global Competitiveness Index.
  4. Die meisten ausländischen Investitionen in Luxemburg stammen aus EU-Ländern.
  5. Bermuda ist der Hauptinvestor in Luxemburg, gefolgt von Irland, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden.

    Eine gute Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Luxemburg kann alle finanziellen Aspekte und mehr erledigen. Alles, was Sie über die von uns angebotenen Buchhaltungsdienstleistungen wissen müssen, können Sie mit unseren Spezialisten auf diesem Gebiet besprechen. Kontaktieren Sie unsere Steuerberater in Luxemburg für ein individuelles Angebot.